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Aktion mit Diana, 1967
Silbergelatineabzug, wohl Vintage, Arbeitsabzug. Rechts seitlich bezeichnet MUMOK. Bildmaß 40,5x 27,4 cm, Blattmaß 40,6x 30,4 cm.
Auktionswährung
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EUR |
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Versteigerungsbedingungen
1 Die Versteigerung erfolgt im Namen der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH. Der Auktionator handelt als dessen Vertreter.
2 Die Versteigerung erfolgt auf Grundlage dieser Versteigerungsbedingungen, die im Internet und durch Aushang in den Räumen der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH deutlich sichtbar veröffentlicht ist. Durch die Teilnahme an der Auktion (persönlich, schriftlich, telefonisch und über das Internet) und mit der Einlieferung von Gegenständen zur Versteigerung werden die folgenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt. Die Versteigerungsbedingungen gelten auch für den Nachverkauf.
3 Die Versteigerung erfolgt freiwillig auf Grund der Aufträge der Einlieferer, die unbenannt bleiben. Bieter (auch Käufer genannt) haben keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Einlieferer.
4 Die Versteigerung wird im eigenen Namen für fremde Rechnung durchgeführt. Ausgenommen davon ist die Eigenware der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH, die mit einem “E” gekennzeichnet ist und für eigene Rechnung versteigert wird.
5 Sämtliche zur Versteigerung angebotenen Gegenstände können vor der Auktion zu den vorgegebenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die zur Versteigerung angebotenen Gegenstände sind ausnahmslos gebraucht und werden in dem Zustand veräußert, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befinden.
6 Die Katalogbeschreibungen, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, enthalten im Rechtssinne weder Garantien noch Beschaffenheitsangaben. Zustandsberichte können gesondert angefragt werden, stellen jedoch auch keine Garantie oder Beschaffenheitsangabe dar.
7 Ansprüche des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängel gegen den Versteigerer sind ausgeschlossen. Wenn das Objekt unecht ist und der Versteigerer die fehlende Echtheit aufgrund ihm bekannt gewordener und erkennbarer Umstände oder aufgrund seiner Sachkunde bei einer Untersuchung hätte erkennen können, gilt der Ausschluss der Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln nicht. Unabhängig von dem Anspruchsausschluss ist der Versteigerer verpflichtet, dem Käufer, solange er sie nicht anderweitig schadlos hält, seine Rechte gegen den Einlieferer zur Abtretung anzubieten. Auch wenn Mängel des Objekts vorliegen bei denen die Haftung des Versteigerers nicht ausgeschlossen ist, ist der Käufer zunähst verpflichtet aus dem abgetretenen Recht vorzugehen, für den Fall, dass ein Angebot der Abtretung erfolgt ist. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe des versteigerten Objekts, solange diese nicht ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind auch Schadenersatzansprüche hinsichtlich des Verpackungsmaterials (z.B. Rahmen, Verglasung, ect.), die den Gegenstand sichern sollen und somit nicht Teil des Gegenstandes sind. Alle anderen Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, die nicht auf der Verletzung vertraglicher Kardinalpflichten oder auf Mängeln beruhen, so lange der Versteigerer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat oder sich der Schadensersatzanspruch nicht auf die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stützt.
8 Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH haftet nicht nicht für Schäden im Zusammenhang mit Geboten (persönlich, schriftlich, telefonisch oder über das Internet) soweit es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt. Für Missbrauch durch unbefugte Dritte wird nicht gehaftet. Für Schäden an der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die Haftungsbegrenzung nicht.
9 Jeder Bieter erhält von der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH eine Bieternummer. Von unbekannten Bietern benötigt die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH zur Erteilung der Bieternummer spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung eine schriftliche Anmeldung mit beigefügter zeitnaher Bankreferenz alternativ eine Referenz eines anderen deutschen Auktionshauses bei dem erfolgreich mitgeboten wurde.
10 Die Versteigerung des jeweiligen Kunstobjekts erfolgt mit dessen Aufruf durch den Auktionator. Der Auktionator ist berechtigt Nummern außerhalb der Reihenfolge zu versteigern, zu trennen, zusammenzufassen oder auszulassen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen sowie Gebote, die in keinem Verhältnis zum Wert des Stückes stehen, abzulehnen. Der Aufrufpreis (auch Limit genannt) wird vom Auktionator festgelegt, und zwar in Euro. Gesteigert wird im Regelfall um jeweils 5-10 % des vorangegangenen Gebots in Euro, sofern der Auktionator nicht etwas anderes bestimmt.
11 Die genannten Preise in schriftlichen Aufträgen bzw. bei Geboten beziffern das Höchstlimit für den Zuschlag. Der Zuschlag umfasst weder das Aufgeld noch etwaige Umsatzsteuer und Umlagen, die hinzukommen. Beim Zuschlag handelt es sich ausschließlich um den Hammerpreis. Bei Aufträgen, die später als einen Tag vor der Auktion eintreffen, übernehmen wir keine Garantie, dass diese Bearbeitet werden.
a Saalgebote können nur unter Verwendung der Bieternummer abgegeben werden. Für Gebote im Namen eines Dritten ist der Bieter verpflichtet, mindestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung, dies, unter der Vorlage einer Vollmacht des Dritten, der AaG Auktionshaus im Grunewald GmbH anzuzeigen. Erfolgt dies nicht, kommt bei einem Zuschlag der Vertrag mit ihm selbst zustande.
b Das schriftliche Gebot bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH. Mit der Abgabe eines schriftlichen Gebotes beauftragt der Bieter die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH seine Gebote unter Berücksichtigung der Weisung wahrzunehmen. Schriftliche Gebote werden nur bis zu dem Betrag in Anspruch genommen, der notwendig ist, um ein anderes Gebot zu überbieten. Liegen mehrere gleich hohe schriftliche Gebote für denselben Kunstgegenstand vor, so ist der Zeitpunkt der Gebotsabgabe entscheidend, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird. Das zeitlich frühere Gebot erhält den Zuschlag.
c Telefonische Gebote bedürfen der schriftlichen Beantragung durch den Bieter und der schriftlichen Zustimmung durch die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH. Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH führt auf Weisung des Telefonbieters dessen Gebote im Saal aus. Das AaG Auktionshaus übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler oder das Zustandekommen der Leitung.
d Gebote, die über das Internet erfolgen sind nur zulässig, wenn der Bieter, eine Bieternummer von der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH erhalten hat und für das Bieten zugelassen wurde. Die Bieternummer erhalten Sie nachdem Sie die Bieter-Registrierung ausgefüllt haben und uns eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses mit Anmeldebestätigung zugesendet haben, Prüfung vorbehalten. Bei juristischen Personen benötigen wir zudem einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren amtlichen Registerauszug. Die Zulassung erfolgt ausschließlich für die Person des Zugelassenen. Der Bieter darf seine Bieternummer Dritten nicht zugänglich machen. Bei einem schuldhaften Verstoß haftet er für Schäden, die daraus entstehen. Gebote, die über das Internet übertragen werden, werden elektronisch protokolliert. Der Käufer kennt die Richtigkeit der Protokolle an, jedoch steht Ihm der Nachweis der Unrichtigkeit offen. Die eingegangenen Gebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH, die nach der Prüfung des Geboteinganges gesondert erfolgt. Gebote, die vor der Versteigerung über das Internet abgegeben werden, werden rechtlich wie schriftliche Gebote behandelt. Internetgebote über unsere Partnerplattformen während einer laufenden Versteigerung werden wie Gebote aus dem Saal berücksichtigt.
e Bei Geboten in gleicher Höhe für ein Kunstobjekt haben schriftliche Gebote Vorrang vor persönlichen und telefonischen Geboten sowie Geboten über unsere Partnerplattformen, wenn kein höheres Gebot vorliegt oder abgegeben wird.
f Wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben wird, kommt ein Vertrag durch den Zuschlag des Auktionators zustande. Der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, ist zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Kunstobjektes verpflichtet.
12 Nach den Richtlinien für des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen politisch exponierte Personen sowie deren unmittelbare Familienmitglieder der Auskunftspflicht. Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ist verpflichtet bei Geboten eine Ausweiskopie des Bieters zu hinterlegen. Bei juristischen Personen benötigen wir darüber hinaus einen Auszug aus dem Handelsregister oder einen vergleichbaren amtlichen Registerauszug.
13 Die Zahlung des Kaufpreises ist in Euro zu leisten. Der Kaufpreis besteht aus dem Zuschlagspreis, dem Aufgeld in Höhe von 25% in dem die Umsatzsteuer ohne separaten Ausweis enthalten ist (Differenzbesteuerung) und dem anteiligen Folgerecht. Das anteilige Folgerecht für Käufer beträgt 2% von der Zuschlagssumme, dass vom Versteigerer zur Abgeltung des gesetzlichen Folgerechts (i.H.v. 4%, § 26 UrhG) als Abgabe grundsätzlich an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst zu entrichten ist, wenn der Urheber des Kunstwerks vor Ablauf des Kalenderjahres des Verkaufs noch nicht 70 Jahre verstorben ist. Bei einer Zuschlagssumme unter 400 Euro entfällt das anteilige Folgerecht. Kunstobjekte, die mit einem * gekennzeichnet sind unterliegen der Regelbesteuerung. Das Aufgeld beträgt hier 20%. Auf den Zuschlagspreis und das Aufgeld wird die Umsatzsteuer von z.Z. 19% erhoben, das anteilige Folgerecht kommt hinzu. Bitte beachten Sie, dass bei Geboten über das Internet auf den Partnerplattformen eine zusätzliche Gebühr der Partnerplattformen anfällt, die wir an Sie weitergeben. Unternehmern, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, kann auf Wunsch eine Rechnung nach Regelbesteuerung ausgestellt werden. Kunstobjekte, die mit einem “A” gekennzeichnet sind wurden aus einem Drittland temporär eingeführt. Bei Übergabe der Kunstobjekte durch die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH an den Käufer wird dieser zum Importeur und schuldet der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH die Einfuhrumsatzsteuer von 7% bzw. 19 %. Kunstobjekte, die von Unternehmen aus Staaten innerhalb der EU erworben werden und aus Deutschland exportiert werden unterliegen nicht der deutschen Umsatzsteuer, wenn das Unternehmen bei der Beantragung und Aushändigung der Bieternummer der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat. Eine nachträgliche Berücksichtigung, insbesondere eine Korrektur nach Rechnungsstellung, kann nicht garantiert werden. Weiterhin wird keine Umsatzsteuer bei dem Verkauf von Kunstobjekten berechnet, die gemäß § 6 Abs. 4 UStG in Staaten außerhalb der EU geliefert werden und deren Käufer als ausländische Abnehmer gelten und dies entsprechend § 6 Abs. 2 UStG nachgewiesen haben. Die im Ausland anfallenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer hat der Käufer zu tragen. Die genannten Regelungen zur Umsatzsteuer entsprechen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, Änderungen vorbehalten.
14 Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag in Euro fällig. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung, die Gefahr gegenüber jeglichem Schaden bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiges Kursrisiko sowie alle Bankspesen zulasten des Käufers. Ist der Kaufpreis innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung noch nicht beglichen, tritt Verzug ein. Ab Eintritt des Verzuges verzinst sich der Kaufpreis mit 0,5 % monatlich, unabhängig von weiterer Schadensersatzansprüchen. Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ist berechtigt und auf Verlangen des Einlieferers verpflichtet, diesem den Name und die Anschrift des Käufers zu nennen, wenn zwei Monate nach Eintritt des Verzugs vergangen sind. Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ist nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug ist. Alle Rechte des Käufers an dem ersteigerten Kunstobjekt erlöschen damit. Nach Erklärung des Rücktritts ist die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH berechtigt, Schadenersatz (insbesondere das der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH entgangene Entgelt, anfallende Versicherungs- und Lagerkosten,...) vom Käufer zu verlangen. Der Käufer haftet zudem für jeglichen Mindererlös, wenn das Kunstobjekt an einen Unterbieter verkauft werden sollte oder bei einer folgenden Auktion versteigert werden sollte. Weiterhin behält sich die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH das Recht vor, den Käufer zu künftigen Versteigerungen nicht zuzulassen und dessen Namen und seine Adresse an andere Auktionshäuser zu Sperrzwecken weiterzugeben.
15 Der Nachverkauf gilt als Teil der Versteigerung. Kunstobjekte, die nicht versteigert wurden können ca. sechs Wochen nach der Auktion erworben werden. Der Käufer hat ein Gebot persönlich, schriftlich, telefonisch oder über das Internet mit einem bestimmten Gebot abzugeben und die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich anzuerkennen. Sobald die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH das Gebot innerhalb von zwei Wochen schriftlich annimmt, kommt der Vertrag zustande. Die Bestimmungen über den Kaufpreis, die Zahlung und Abholung als auch der Haftung für in der Versteigerung erworbene Kunstobjekte gelten entsprechend.
16 Der Käufer ist verpflichtet die erworbenen Kunstobjekte spätestens einen Monat nach Zuschlag abzuholen oder die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH damit schriftlich zu beauftragen das Objekt zu versenden. Die Herausgabe an den Käufer oder Dritte oder der Versand erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages. Kosten die durch den Versand entstehen (beispielsweise Verpackung, Versand, Versicherung, …) werden vom Käufer getragen. Der Versand erfolgt im Namen und auf Risiko des Käufers. Alle Pakete werden versichert versendet, ein unversicherter Versand ist nicht möglich. Für durch den Versicherer abgelehnte Schäden übernimmt die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH keine Haftung. Zur Schadensregulierung wenden Sie sich an den Versicherer. Alternativ kann der Käufer eine Dritte Person (beispielsweise eine Spedition, …) beauftragen die erworbenen Kunstobjekte abzuholen. Der Käufer muss der Dritten Person eine Vollmacht erteilen und dies der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ausdrücklich schriftlich mitteilen. Wird das Kunstobjekt innerhalb eines Monats nach Zuschlag nicht abgeholt oder der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH kein Auftrag zum Versand des Objekts erteilt, gerät der Käufer in einen Annahmeverzug. Etwaige Kosten (beispielsweise Lagerung, Versicherung, …) werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Sollte der Käufer das ersteigerte Kunstobjekt seinerseits vor vollständiger Bezahlung des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages weiter veräußern, so tritt er der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH bereits jetzt erfüllungshalber sämtliche Forderungen die Ihm aus dem Weiterverkauf zustehen ab. Die Abtretung wird durch die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH hiermit angenommen. Soweit die abgetretenen Forderungen die zustehenden Ansprüche der AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH übersteigen, ist die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH dazu verpflichtet, den zur Erfüllung nicht benötigten Teil umgehend an den Käufer abzutreten.
17 Nebenabreden oder Änderungen dieser Versteigerungsbedingungen haben nur in schriftlicher Form ihre Gültigkeit.
18 Es gilt ausdrücklich und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere internationale Abkommen finden keine Anwendung.
19 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist ausschließlich Berlin.
20 Die AaG Auktionshaus am Grunewald GmbH ist grundsätzlich weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21 Salvatorische Klausel. Sollte eine der Bestimmungen in diesen Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Aufgeld 25% inkl. MwSt. (Differenzbesteuerung),
Live 3,57% inkl. MwSt.